GDT-Schnittstelle

Voraussetzung für die Nutzung der GDT-Schnittstelle

  • Das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss die GDT-Schnittstellen-Standards 2.1 oder 3.1 unterstützen.
  • Der Export von GDT-Dateien muss zwingend mit Satzart 6301 (Stammdatenübertragung) erfolgen, da E-ConsentPro seit V2.6.0 keine andere Satzart mehr unterstützt.
  • Eine valide GDT-Datei muss erstellt werden. Bei der Generierung darf z. B. keine ungültige Überschreitung der Zeichenlänge der einzelnen Patientendaten enthalten sein (siehe Inhalt der Importdatei).

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: