Verwendungshinweise allgemein für Aufklärungsbögen von Thieme Compliance

Der Aufklärungsbogen kann das Gespräch zwischen Arzt und Patient nicht ersetzen. Er dient der Ergänzung samt Vorbereitung und der Dokumentation des persönlichen Aufklärungsgespräches.

Vor dem Aufklärungsgespräch erhält der Patient den Aufklärungsbogen zum Lesen.

Im Aufklärungsgespräch werden sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände erörtert, insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Vorerkrankungen, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten sowie Alternativen.

Ein "bearbeiteter" Aufklärungsbogen hat vor Gericht in der Regel einen höheren Beweiswert als ein von Patient und Arzt nur unterschriebener "Blankobogen". Wenn der Bogen individuelle Anmerkungen und Notizen sowie die Unterschriften von Arzt und Patient enthält, kann dies ein starkes Indiz für die Durchführung des Aufklärungsgesprächs und des im Gespräch vermittelten Inhalts sein.

Solche individuellen Anmerkungen und Notizen sind z.B.:

  • Eintragen von Notizen im Abschnitt "Ärztliche Anmerkungen/Vermerke"
  • Unterstreichen oder Markieren von Text, der als besonders wichtig erachtet wird
  • Durchstreichen von Text, der auf den konkreten Patienten nicht zutrifft
  • Einzeichnen in eine Abbildung
  • Ausfüllen von Ankreuzfeldern im Bogen
  • Eintragung von Ort, Datum, Uhrzeit, ggf. Gesprächsdauer sowie Unterschriften von Patient und Arzt

Nach dem Gespräch erhält der Patient eine Kopie oder Abschrift des vollständigen, ausgefüllten und bearbeiteten Aufklärungsbogens. Die Aushändigung nach dem Gespräch sollte "ohne schuldhaftes Zögern", wenn möglich direkt nach dem Gespräch erfolgen. Dazu ist der Arzt gemäß §630e Abs. 2 S. 2 BGB verpflichtet. Werden die ausgefüllten Seiten des Aufklärungsbogens jeweils einzeln kopiert, ist darauf zu achten, die Blätter vollständig und in der richtigen Reihenfolge wieder zusammenzufügen.

Zur einfacheren Handhabung enthält jede Seite eines Aufklärungsbogens am linken Rand bzw. unten Hinweise zu Seitenzahl, Gesamtseitenzahl, Bogenkürzel und Redaktionsdatum. Ausdrucke von digitalen Bögen enthalten zusätzlich Datum und Uhrzeit des Ausdrucks und können mit dem Namen und Geburtsdatums des Patienten versehen werden.

Das Original des vollständigen und individualisierten Bogens sollte beim Arzt bleiben.