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Bogenkopien aushändigen
Gemäß §630e Abs. 2 S. 2 BGB sind dem Patienten Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.
E-ConsentPro bietet zwei Möglichkeiten, sich die Aushändigung der Abschriften bestätigen zu lassen:
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Mit einem Zusatztext am Ende des Einwilligungsteils der Aufklärungsbögen
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Auf einer gesonderten Seite mit zusätzlicher Unterschrift des Patienten
Der Administrator kann im Mandanten einstellen, ob ein Zusatztext ausgedruckt wird und wenn ja, an welcher Stelle (siehe Mandanten verwalten).
Siehe auch: