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Patientenquittungen im mobilen Workflow verwalten
Gemäß §630e Abs. 2 S. 2 BGB sind dem Patienten Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen. Die Aushändigung kann man vom Patienten, falls gewünscht, bestätigen lassen: In der Zugriffsverwaltung des Mandanten (siehe Mandanten verwalten) kann Ihr Administrator einstellen, dass eine zusätzliche Seite zu jedem Bogen erzeugt wird, über die der Patient den Erhalt der Bogenkopie quittieren kann (Patientenquittung).
Im Bereich Arbeitsliste Patient in E-ConsentPro können Sie vorhandene Patientenquittungen von Aufklärungsbögen bzw. Unterlagen anzeigen. Solange die Patientenquittungen nicht archiviert sind, können Sie diese auch stornieren.
So öffnen Sie die Patientenquittung eines Aufklärungsbogens:
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Markieren Sie die Patientenquittung des Aufklärungsbogens in der
Arbeitsliste Patient.
Beispiel: Patientenquittung -
Doppelklicken Sie auf die Patientenquittung oder rufen Sie das Kontextmenü
Patientenquittung öffnen
auf.
Die Patientenquittung des Aufklärungsbogen wird im rechten Fensterbereich geöffnet. Bei Bedarf können Sie die Patientenquittung genauso wie einen Aufklärungsbogen ausdrucken.
So stornieren Sie eine noch nicht archivierte Patientenquittung:
- Markieren Sie die Patientenquittung des Aufklärungsbogens in der Arbeitsliste Patient.
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Rufen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü
Patientenquittung abbrechen/stornieren
auf.
Die Abfrage Patientenquittung abbrechen/stornieren wird geöffnet.
Abfrage: Quittung stornieren -
Falls Sie die Patientenquittung wirklich stornieren wollen, klicken Sie auf
Ja.
Die Patientenquittung wird storniert und aus der Arbeitsliste Patient entfernt.
Siehe auch: