Bogen dem Patienten nach Hause zuweisen

Wenn bei Patienten eine Anamnese in digitaler Form zeit- und ortsunabhängig (z. B. zuhause) erhoben werden soll, weisen Sie ihnen die relevanten Bögen in die Patientenanwendung zu. Folgende Bögen können Patienten nach Hause zugewiesen werden:

  • Aufklärungsbögen von Thieme Compliance GmbH
  • Anamnesebögen von Thieme Compliance GmbH
  • Ihre eigenen Bögen, sofern sie technisch von Thieme Compliance GmbH für die Anamnese aufbereitet wurden.

Solange ein Patient die Bearbeitung nach Hause zugewiesener Bögen noch nicht abgeschlossen hat, können ihm mit den gleichen Zugangsdaten (Mail, SMS) weitere Bögen nach Hause zugewiesen werden.

Hat der Patient die Bearbeitung schon abgeschlossen, erhält er bei einer weiteren Bogenzuweisung neue Zugangsdaten.

Konfigurierbare Zugriffsdauer des Patienten

Ein Administrator kann im Thieme Compliance Gateway über den Parameter " Time to live " festlegen, wie lange der Patient mit seinen Zugangsdaten auf die ihm zugewiesenen Bögen zugreifen kann.

Durch eine lange Zugriffszeit auf Bögen ist es möglich, dass der Patient lange vor einer Behandlung befragt werden kann. Trotzdem hat der Patient bis zur Behandlung Zugriff auf die Informationen der ihm zugewiesenen Bögen; z. B. Verhaltensregeln vor Operationen.

Erforderliche Patientendaten

Für die Bogenzuweisung benötigt E-ConsentPro mindestens folgende Patientendaten:

  • Patienten-ID
  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse des Patienten
  • Mobiltelefon-Nummer des Patienten

Für die Zuweisung über E-ConsentPro Patient muss der Patient über die Nutzung seiner zusätzlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Mobiltelefon-Nummer) zur Erfüllung des Vertragsinhalts umfänglich informiert worden sein.

E-Mail-Adresse und Mobiltelefon-Nummer können auch aus anderen Datenquellen vorbelegt werden (z. B. KIS). Die Vorbelegung dieser Kontaktdaten kann überschrieben werden.

Weiteres Vorgehen

Patient: Bogen zuhause ausfüllen und zurücksenden